Dürfen Forenbetreiber Nutzerdaten weitergeben?
Für Blogger und Forenbetreiber eine sehr unangenehme Situation. Was ist zu tun, wenn ein Betroffener die Herausgabe von Nutzerdaten verlangt? Diesen Fall hatte nun das Amtsgericht München zu verhandeln (Aktenzeichen 161 C
24062/10) Ein Nutzer hatte sich sehe negativ über ein Autohaus geäußert.
Auf Anfrage des Autohändlers wurden die Bemerkungen gelöscht, die Daten des Users, der die Verunglimpfungen geschrieben hatte, wurden jedoch nicht freigegeben. Das Amtsgericht München entschied das das Vorgehen des Forenbetreibers rechtens sei.
Der §14 Absatz 2 TMG regelt:
Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im
Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für
Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die
Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des
Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder
des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von
Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der
Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Dem abschnitt des Telemediengesetz in dem der Datenschutz geregelt ist, kann entnommen werden, dass Daten nicht weitergegeben werden dürfen solange keine Rechtsvorschrift dies gestattet oder der User zugestimmt hat.
Was bedeutet das für die Webseitenbetreiber?
Nun Ihnen bringt es zumindest ein wenig Rechtssicherheit. Die Datenweitergabe an Privatpersonen oder Unternehmen ist erst einmal nicht gestattet. Wer an die Daten kommen möchte muss ein Strafverfahren einleiten. Der Webmaster erhält dann gegebenenfalls eine Anfrage von der Staatsanwaltschaft.
Für die Nutzer bedeutet das zwar, dass ihre vermeintliche Anonymität erst einmal gestärkt wurde, sie jedoch im Extremfall eine Herausgabe ihrer Daten nicht verhindern können.