Datenschutz und der Facebook Gefällt mir Button
Seit einiger Zeit können Webseitenbetreiber den sog. „Gefällt mir“ Button auf Ihre Webseite einbauen. Besucher können damit Ihre „Freunden“ im Facebooknetzwerk auf Webinhalte aufmerksam machen. Thilo Weichert, schleswig-holsteinischer Datenschützer, wirft Facebook nun einen Verstoß gegen den Datenschutz vor. Facebook erstelle laut dem Unabhängigem Landeszentrum für Datenschutz (ULD) nämlich mit den Buttons rechtswidrige Nuzerprofile. Thilo Weichert beginnt droht nun den Webseitenbetreibern die so einen Button eingebaut haben mit Bußgeldverfahren, wenn diese den Button nicht schnell entfernen. Bei Klick auf den Button oder beim Besuch einer Facebook Seite werden viele Browserinformationen, unter anderem die zuletzt besuchten Webseiten, in die USA transferiert, selbst wenn der Besucher gar kein Mitglied bei Facebook ist. In jedem Fall werden die Daten zusammen mit der IP Adresse, wohlmöglich auch noch mit dem Facebook Account des Nutzers verknüpft. Facebook kann wenn ich 1-2 mal die Seite besuche damit eigentlich jeden Klick im Internet nachvollziehen und große „Bewegungsprofile“ erstellen. Momentan werden diese Daten wohl nur für Werbezwecke genutzt. So wird ähnlich wie bei Google ausgewertet für welche Werbung ich mich Interessiere. Facebook kann aber jederzeit weiter gehen und die Daten auch für jeden anderen Zweck nutzen. So wirft man Facebook seit längerem vor solche Daten den Amerikanischen Behörden zu Verfügung zu stellen. Webseitenbetreiber profitieren zum einen durch das gratis Marketing zum anderen erhielten sie eine art Analyse bezüglich der Nutzung Ihrer Angebote. Für die Anbieter in Schleswig-Holstein gibt es jetzt eine Frist bis Ende September. Danach geht man gegen die Webseitenbetreiber vor. Das sollte dabei keinesfalls unterschätzt werden, denn die maximale Bußgeldhöhe für alle, sowohl private als auch Gewerbliche Anbieter, liegt bei 50.000,- Euro. Facebook wies die Vorwürfe zurück und gab bekannt das die Nutzer „die volle Kontrolle über Ihre Daten“ hätten. Zwar würden Technische Daten wie die IP-Adresse gespeichert werden, jedoch würden diese Daten nach 90 Tagen gelöscht werden.
Meine Meinung:
Wieder einmal wird der Streit zwischen großen Unternehmen und den Datenschützern auf dem Rücken der kleinen Internetseitenbetreiber ausgetragen (ein Vergleichsbeispiel wäre der Streit zwischen Google Analystics und den Datenschützern), denn die meisten nutzer des „Gefällt mir“ Buttons sind keineswegs große Unternehmen sondern viel mehr kleine Private Blogs, Foren und Internetseiten. Diese Leute sind meist weder Datenschutz- noch Technikexperten. Letztendlich werden nur die Symptome, nicht die Ursachen angeprangert. Als Webseitenbetreiber sollte man erst einmal die Gefällt mir Buttons entfernen und abwarten wie sich das ganze Entwickelt. Selbst wenn man sich als Privater Blog gegebenenfalls noch mal aus der schlinge ziehen kann und an einer Geldbuße vorbeikommt, so wird das ein ziemlicher Aufwand und verursacht an anderen Stellen kosten (gegebenenfalls Anwaltsbesuche usw.)
Die Rechtslage ist in der Hinsicht etwas unpraktikabel (siehe § 13 Abs. 1 TMG):
Der Betreiber hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb der EU zu informieren. (zwar findet man im Impressum die Facebook Ireland Limited, jedoch werden die Daten defakto in die USA Übermittelt, da dort die Server stehen)